Gebäudereinigung in Sandhausen
Sandhausen ist der Sitz unseres Betriebs, deshalb sind wir hier in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort. Wir reinigen Wohnanlagen, Läden, Büros und Gewerbeflächen nach festem Plan, die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot schriftlich. Unten stehen die örtlichen Zeiten der Streupflicht.
Gut zu wissen in Sandhausen
- Räum- und Streupflicht
- Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein; bei später auftretender Glätte unverzüglich, die Pflicht endet um 20:00 Uhr. (Gemeinde Sandhausen: Streupflicht-Satzung (Satzung vom 19.12.1989))
- Räumbreite
- In der Regel mindestens 1,0 Meter Breite; für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 Meter. (Gemeinde Sandhausen: Streupflicht-Satzung (Satzung vom 19.12.1989))
- Salz
- Salz und salzhaltige Stoffe nur auf ein unumgängliches Mindestmaß beschränkt; bei Bäumen oder Sträuchern, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden, verboten. (Gemeinde Sandhausen: Streupflicht-Satzung (Satzung vom 19.12.1989))
Unser Sitz in Sandhausen: Reinigung ohne lange Anfahrt
Der Betrieb sitzt in der Mayerstraße in Sandhausen. Für Objekte in Sandhausen bedeutet das kurze Wege: Besichtigung, Rückfragen und Nachbesserungen sind unkompliziert zu organisieren. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr.
In Sandhausen betreuen wir Mehrfamilienhäuser, Praxen, Läden und Büros. Das Leistungsverzeichnis entsteht nach der Besichtigung, es enthält Bereiche, Tätigkeiten und Turnus.
Hausverwaltungen und Gewerbe in Sandhausen
Sandhausen liegt in der Rheinebene südlich von Heidelberg. Viele Gebäude sind Wohnhäuser der letzten Jahrzehnte mit Treppenhäusern, Fluren und Kellern. Gewerbe gibt es an den Hauptstraßen und in den Gewerbeflächen der Gemeinde. Wir stimmen Reinigungszeiten auf die Nutzung ab: bei Läden außerhalb der Öffnungszeiten, bei Wohnanlagen zu festen Wochentagen.
Für die Kombination aus Gebäudereinigung und Hausmeisterleistungen oder Winterdienst gibt es ein Angebot aus einer Hand.
Gehwege in Sandhausen: Streupflicht der Anlieger
Die Gemeinde Sandhausen hat die Reinigung, das Schneeräumen und das Bestreuen der Gehwege per Streupflicht-Satzung auf die Straßenanlieger übertragen. Als Anlieger gelten Eigentümer und Besitzer wie Mieter und Pächter. Für Hausverwaltungen heißt das: Zuständigkeiten im Verwaltervertrag klar festlegen, damit im Winter nichts untergeht.
Bei gewerblichen Objekten mit Publikumsverkehr lohnt es sich, den Gehweg im Reinigungs- oder Hausmeisterplan zu ergänzen. Die Satzung nennt die Zeiten, die unten aufgeführt sind.