Gebäudereinigung in Nußloch
In Nußloch reinigen wir Wohnanlagen, Läden, Praxen und Büros nach festem Plan. Wir reagieren in Nußloch in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot schriftlich. Unten finden Sie die örtlichen Regeln zur Streupflicht der Gemeinde.
Gut zu wissen in Nußloch
- Räum- und Streupflicht
- Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein; die Pflicht bei später auftretender Glätte endet um 20 Uhr. (Gemeinde Nußloch: Streupflicht-Satzung (Satzung vom 06.12.1989))
- Räumbreite
- In der Regel mindestens 1 m Breite; zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 Meter für jedes Hausgrundstück. (Gemeinde Nußloch: Streupflicht-Satzung (Satzung vom 06.12.1989))
- Salz
- Salz und salzhaltige Stoffe nur im unumgänglichen Mindestmaß; verboten, wenn Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet sind. (Gemeinde Nußloch: Streupflicht-Satzung (Satzung vom 06.12.1989))
- Schadstoffmobil
- Haushaltsübliche Schadstoffe können beim Schadstoffmobil der AVR Kommunal kostenlos abgegeben werden; Termine und Standort (in Nußloch: Carl-Metz-Straße 4, vor dem Bauhof) stehen in der Terminliste der AVR. (AVR Kommunal: Schadstofftermine)
Gebäudereinigung in Nußloch
Nußloch liegt südlich von Heidelberg im Rhein-Neckar-Kreis. Die Gemeinde besteht aus Wohnbebauung, Einzelhandel entlang der Hauptstraßen und Gewerbeflächen. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften reinigen wir Treppenhäuser, Eingänge und Gemeinschaftsflächen. Für Läden und Praxen legen wir Zeiten fest, die den Betrieb nicht stören.
Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Leistungsverzeichnis mit Turnus und Preis, schriftlich und verbindlich.
Neubau und Renovierung in Nußloch
Wer in Nußloch baut oder saniert, braucht nach dem letzten Handwerker eine Bauendreinigung, damit die Wohnung oder das Büro bezugsfertig ist. Wir stimmen den Termin mit dem Bauherrn oder der Bauleitung ab und reinigen von oben nach unten, mit besonderer Sorgfalt bei Fenstern, Fliesen und Sanitärobjekten.
Bei Verwaltungen und Gewerbe, die einen Mieterwechsel haben, kann eine Einmalreinigung vor der Übergabe sinnvoll sein.
Gehweg und Streupflicht in Nußloch
In Nußloch sind laut Streupflicht-Satzung die Straßenanlieger für Reinigung, Räumen und Streuen der Gehwege zuständig. Für Eigentümergemeinschaften und Gewerbe sollte die Zuständigkeit schriftlich festgelegt sein.
Die Zeiten und die Regeln zum Streumittel stehen unten, mit Quelle.